Durch Bildungsangebote Teilhabechancen erweitern

Sich mit verschiedenen Inhalten auseinanderzusetzen und sich weiterzubilden, ermöglicht es, sich Kompetenz anzueignen und sich bis an das Lebensende einzubringen.

Wenn Sie mehr über die Bedeutung von Bildung im Kontext unseres Themas erfahren möchten, finden Sie hier eine ausführliche Erläuterung als Download.

Wissen über Rechte vermitteln

Menschen mit Behinderungen brauchen Bildungsangebote, um eigene Rechte zu kennen und vertreten zu lernen. Dazu gehört ein Bewusstsein über das Recht auf Bildung selbst, aber auch andere Grund- und Teilhaberechte (z.B. in Bezug auf die rechtliche Betreuung, die Formen und die Art von Unterstützung, die Wahl der Unterstützenden).

Ausbildungs- und Studiengänge und Fortbildungen für Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe müssen spezifisches Wissen über Rechte von Menschen mit Behinderungen vermitteln. Dazu gehören Grundrechte (Rechtsfähigkeit) und Zugangsrechte (z.B. der gleichberechtigte Zugang zu Angeboten der palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung).

Angehörige und rechtliche Betreuer*innen wissen um die Grund- und Teilhaberechte, nehmen den Menschen mit Behinderung als eigenständiges Rechtssubjekt wahr und reflektieren ihre eigene Rolle in der Unterstützung.

Mitarbeitende in der Palliativversorgung erwerben Wissen über Teilhabebedürfnisse und Teilhaberechte sowie Bedarfe der Versorgung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen.

Was wir im Forschungsprojekt dazu herausgefunden haben

Das Wissen über eigene Rechte ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabechancen (LA). Menschen mit Behinderung waren und sind im Lebensverlauf vielfach bildungsbenachteiligt (LA).

In manchen Interviews wird ein fehlendes Wissen über Rechte und rechtliche Möglichkeiten deutlich (I-U). Es gibt noch zu wenige Bildungsangebote über Rechte (z.B. Selbstbestimmungsrechte, Gleichheitsrechte, Zugangsrechte) und die grundlegende Rechtsfähigkeit aller Menschen unabhängig von einer Behinderung (I-A; I-D).

Durch teilweise geringe Erfahrungen der Mitarbeitenden in der Palliativversorgung mit Menschen mit Behinderungen werden Unsicherheiten in deren Begleitung begünstigt (I-P und FB-P).

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Bewohner*innen aus Wohnangeboten der Eingliederungshilfe geführt hat.

Materialien und Hinweise finden Sie hier.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Bewohner*innen aus Wohnangeboten der Eingliederungshilfe, Angehörigen von Menschen mit zugeschriebener geistiger und schwerer Behinderung sowie Mitarbeitenden aus der Eingliederungshilfe geführt hat.

 

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Angehörigen von Menschen mit zugeschriebener geistiger und schwerer Behinderung sowie mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus einer Literaturanalyse.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Bewohner*innen aus Wohnangeboten der Eingliederungshilfe geführt hat sowie aus einer Gruppendiskussion, welche auf Basis einer szenischen Impulsgeschichte geführt wurde.

 

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden aus der Palliativversorgung und Hospiz geführt hat sowie aus einer flächendeckenden Fragbogen-Erhebung (Nb = 291) in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse vorhandener Daten zu Sterbefällen in Wohneinrichtungen.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat sowie einer Literaturanalyse.

 

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat sowie aus einer Fragbogen-Erhebung (Nb = 291), welche das Forschungsteam in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen durchgeführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat, einer Analyse vorhandener Daten zu Sterbefällen in Wohneinrichtungen sowie einer Literaturanalyse.

Auseinandersetzung mit dem Lebensende ermöglichen

Menschen mit Behinderungen benötigen vielfältige, frühzeitige und regelhafte Bildungsangebote (einrichtungsintern und extern), die in vertrauensvolle Beziehungen eingebettet sind, ihnen eine rechtzeitige und umfassende Auseinandersetzung ermöglichen und die Angehörigen entlasten können.
 Selbstreflexivität auf Seiten der Mitarbeitenden ist eine wichtige Voraussetzung, um Lernprozesse anzustoßen und zu begleiten.

Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe haben die Aufgabe, Teilhabegelegenheiten im Umfeld zu erkennen und in Teilhabeplanverfahren einzubringen.

Für Angehörige sind behutsame Angebote durch die Mitarbeitenden hilfreich, um sich selbst der Thematik stellen zu können.

Rechtliche Betreuer*innen achten die grundlegende Rechtsfähigkeit aller Menschen und unterstützen ihre Betreuten in der Auseinandersetzung mit dem Lebensende. 

Kongresse und andere Bildungsangebote im Hospiz- und Palliativbereich werden multiprofessionell gestaltet, um für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren.

Was wir im Forschungsprojekt dazu herausgefunden haben

Obwohl das Sterbealter unter dem der Allgemeinbevölkerung liegt (KSB-D), sind Angebote zur Auseinandersetzung mit Fragen des Lebensendes eher punktuell und anlassbezogen vorhanden (I-U; I-A; I-D).

Es gibt ein Vermeidungsverhalten der Thematik gegenüber (I-A; I-D). Als bedeutsam werden die Beziehungsqualität (I-D; LA) und die Selbstreflexivität beschrieben (I-D).

Palliative und hospizliche Fachkräfte haben häufig wenige Erfahrungen in der Begleitung von erwachsenen Menschen mit Behinderung (I-P und FB-P).

Materialien und Hinweise finden Sie hier.

Entscheidungskompetenz achten

Menschen mit Behinderungen brauchen personenzentrierte Angebote, um Entscheidungsmöglichkeiten zu erfassen, Optionen zu verstehen und abzuwägen und Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehört auch das Recht, selbst gewählte Risiken einzugehen.

Fachkräfte der Eingliederungshilfe müssen pädagogische Konzepte für die unterstützte Entscheidungsfindung (weiter-) entwickeln. Verfahren der Teilhabeplanung sollten stärker für die Entscheidungen am Lebensende nutzbar gemacht werden (Persönliche Zukunftsplanung, Zugang zu Beratungsangeboten).

Angehörige brauchen Angebote, die sie ermutigen und ihnen mehr Sicherheit geben, Menschen mit Behinderungen Entscheidungen zuzutrauen und zuzumuten (Gesprächsangebote, Einbezug in ethische Fallbesprechungen).

Rechtliche Betreuer*innen erwerben Wissen und Kompetenzen für die Gestlatung unterstützender Entscheidungsfindungsprozesse.

Was wir im Forschungsprojekt dazu herausgefunden haben

Menschen mit Behinderungen werden in Entscheidungsprozesse unzureichend einbezogen, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit wird vielfach missachtet (I-D; KSB-D; LA). Ihnen werden oft Optionen nicht aufgezeigt (I-U), zum Teil aus Sorge und eigener Befangenheit (I-A; I-D).

Die gesetzlichen Betreuer*innen spielen in ihrer Funktionalität (u.a. Entscheidungsträger) eine wichtige Rolle im Leben der Bewohner*innen. Gleichzeitig wird aber von einigen Interviewpartner*innen berichtet, dass die gesetzlichen Betreuer*innen vielfach nicht aktiv und präsent in ihrem Leben sind (I-U).

Interviewpartner*innen äußern den Wunsch, ihre letzte Lebensphase an ihrem derzeitigen Wohnort verbringen zu können (I-U; SzIG). Unklar bleibt, ob sie über ausreichend Wissen um verschiedenen mögliche Sterbeorte und die damit zusammenhängenden Versorgungsmöglichkeiten verfügen, um diesbezüglich eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Materialien und Hinweise

Interview mit einer Forscherin aus dem PiCarDi-Team

Im Folgenden hören Sie ein Interview mit einer Forscherin über die Befragungen in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung.

© Daniela Eschkotte, Barbara Schroer


Zusammenstellung von externem Material

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