Teilhabe

Teilhabe verstehen wir als Beteiligt-Sein und Einflussnehmen-Können auf alle für das eigene Leben relevanten Entscheidungen. Das erfordert die gleichberechtigte und volle Teilhabe an allen Ressourcen und Chancen, die in der Gesellschaft verfügbar sind. Im Blick auf die Begleitung am Lebensende gilt es, sowohl die Chancen sozialer Teilhabe aufrecht zu erhalten als auch ein Höchstmaß an Teilhabe an Entscheidungen zur Gestaltung der letzten Lebensphase sicherzustellen.

Wenn Sie mehr über die Bedeutung von Teilhabe im Kontext unseres Themas erfahren möchten, finden Sie hier eine ausführliche Erläuterung als Download.


Teilhabe bis zum Lebensende - eine Handreichung für die individuelle Teilhabeplanung

Eine wichtige Möglichkeit, Aspekte der Begleitung am Lebensende als Assistenzleistung im Bereich der sozialen Teilhabe sichtbar zu machen, ist die Integration der Themen rund um das Lebensende in die individuelle Teilhabeplanung und die zielgruppenorientierten Fachkonzepte in der Eingliederungshilfe. Eine Arbeitsgruppe innerhalb der AG "Menschen mit intellektueller und komplexer Beeinträchtigung" in der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin hat eine Handreichung erarbeitet, in der mögliche Teilhabeziele und Maßnahmen entlang der ICF beschrieben sind.

Die Handreichung ist unter folgendem Link verfügbar.

https://www.dgpalliativmedizin.de/images/DGP_Broschu%CC%88re_SozTeilhabe_270521_final.pdf

Teilhabebericht der Bundesregierung

Im April 2021 veröffentlichte die Bundesregierung den dritten Teilhabebericht über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland. Eine Stellungnahme des PiCarDi-Projekts dazu finden Sie hier als Download.

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