Der Mensch am Lebensende im Mittelpunkt eines lebendigen Netzwerks

In den Vernetzungsstrukturen aller Beteiligten steht der betroffene Mensch im Mittelpunkt des Geschehens.

Wenn Sie mehr über die Bedeutung von Kooperation und Vernetzung im Kontext unseres Themas erfahren möchten, finden Sie hier eine ausführliche Erläuterung als Download.

Organisationsübergreifende ethische Fallbesprechungen etablieren

Um den komplexen Anforderungen an die Entscheidungsfindung in ethisch brisanten Fragen am Lebensende gerecht zu werden, werden ethische Fallbesprechungen etabliert. Wenn diese organisationsübergreifend, interdisziplinär und partizipativ angelegt sind, werden alle Perspektiven und Wissensbestände optimal berücksichtigt. So können in Situationen des Angewiesen-Seins (unbewusster) Machtmissbrauch und ungewollte Beeinflussung vermieden werden.

Die Schulung und Benennung von Moderator*innen für ethische Fallbesprechungenstellt die fachliche Qualität der Fallbesprechungen sicher.

An derartigen Fallbesprechungen können z.B. Mitarbeitende der Eingliederungshilfe, hospizliche und palliative Fachkräfte, An- und Zugehörige, gesetzliche Betreuer*innen und die Betroffenen selbst teilnehmen. Jede/r Akteur*in kann eine solche Fallbesprechung anstoßen. Die Zusammensetzung wird jeweils situativ angepasst.

Organisationsübergreifende (ethische) Fallbesprechungen sind zugleich ein Instrument des Aufbaus und der Pflege von Netzwerken.

Was wir im Forschungsprojekt dazu herausgefunden haben

Mitarbeitende der Eingliederungshilfe berichten von unterschiedlichen Kulturen des Austausches von Erfahrungen und Expertenwissen im Rahmen von Team-/Fallbesprechungen (I-D). Palliative und hospizliche Fachkräfte sehen ethische Fragestellungen in der Begleitung von Bewohner*innen, mit denen die Kommunikation erschwert ist, als besondere Herausforderung (I-P, FB-P). Auch Angehörige werfen ethische Fragestellungen auf und möchten in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen sein. Manche haben Fragen an die Selbstbestimmungsfähigkeit des eigenen erwachsenen Kindes (I-A). Ethische Fallbesprechungen mit allen Beteiligten werden im Umgang mit diesen Fragen als hilfreich erlebt (I-D). Leitungskräfte benennen Verfahren zur ethischen Entscheidungsfindung kaum (LB-D).

Materialien und Hinweise finden Sie hier.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe geführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Bewohner*innen aus Wohnangeboten der Eingliederungshilfe geführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Angehörigen von Menschen mit zugeschriebener geistiger und schwerer Behinderung geführt hat.

Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse vorhandener Daten zu Sterbefällen in Wohneinrichtungen sowie aus einer Fragebogen-Erhebung von Leitungskräften aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Diese Erkenntnisse stammen aus Interviews, welche das Forschungsteam mit Mitarbeitenden aus der Palliativversorgung und Hospiz geführt hat sowie aus einer Fragbogen-Erhebung (Nb = 291), welche in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen durchgeführt wurde.

Diese Erkenntnisse stammen aus einer Fragebogen-Erhebung von Leitungskräften aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Diese Erkenntnisse stammen aus einer Analyse vorhandener Daten zu Sterbefällen in Wohneinrichtungen sowie einer Literaturanalyse.
 

Netzwerke für eine gute Begleitung und Versorgung am Lebensende bilden

Zur Unterstützung von Selbstbestimmungs- und Empowermentprozessen von Bewohner*innen, die in palliativen und hospizlichen Einrichtungen versorgt werden, gehen diese Kooperationen mit Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe und anderen Organisationen wie z.B. Selbstvertreter*innengruppen ein und umgekehrt. So kann ein Austausch über spezifische Lebenslagen und Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderung initiiert, in der Versorgung und Begleitung berücksichtigt und Möglichkeiten zur Selbstbestimmung in der Begleitung geschaffen werden.

Der*die betroffene Bewohner*in selbst wird als wesentliche*r Kooperationspartner*in und wichtigster Bezugspunkt von Netzwerken anerkannt.

Was wir im Forschungsprojekt dazu herausgefunden haben

Die Begleitung von Bewohner*innen in palliativen und hospizlichen Einrichtungen wird als Herausforderung erlebt, da sich spezifische Aspekte ihrer Lebenssituation von der anderer Menschen unterscheiden können. Deshalb profitieren palliative und hospizliche Fachkräfte von der Kooperation mit der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten bzgl. der Einrichtungslandschaft und den entsprechenden Kooperationsmöglichkeiten (I-P; FB-P).

In Einrichtungen der Eingliederungshilfe fehlt oft ein differenziertes Wissen über die Strukturen der palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung (KSB-D; LB-D). Nur einzelne Einrichtungen haben ein sehr differenziertes Konzept der Zusammenarbeit mit der Palliativversorgung entwickelt (KP-D; LA).

Bewohner*innen werden selten selbst als Akteur*innen von Netzwerken benannt, obwohl sie über eigene Bedarfe und ihre Lebenssituation Auskunft geben können. So formuliert der Großteil der befragten Bewohner*innen das eigene Lebensende betreffende Vorstellungen (I-U).

Materialien und Hinweise

Fallbeispiel Luise

Hier finden Sie Informationen zur "ethischen Fallbesprechung".

Es folgt eine Audioaufnahme, welche die hospizliche Begleitung einer Bewohnerin einer Wohneinrichtung (Luise, 64 Jahre) darstellt. Das Fallbeispiel basiert auf einem qualitativen Interview, das mit einer Koordinatorin eines ambulanten Hospizdienstes im Rahmen des PiCarDi-Projekts geführt wurde.


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